{"id":530433,"date":"2024-11-05T15:50:40","date_gmt":"2024-11-05T15:50:40","guid":{"rendered":"https:\/\/pdfstandards.shop\/product\/uncategorized\/din-en-15213-3\/"},"modified":"2024-11-05T15:50:40","modified_gmt":"2024-11-05T15:50:40","slug":"din-en-15213-3","status":"publish","type":"product","link":"https:\/\/pdfstandards.shop\/product\/publishers\/din\/din-en-15213-3\/","title":{"rendered":"DIN EN 15213-3"},"content":{"rendered":"

Diese Technische Spezifikation konzentriert sich auf Schnittstellen-\/Systemanforderungen f\u00fcr die Nahbereichskommunikation. Nahbereichs- bzw. SR-Systeme (en: Short Range systems) nutzen eine Schnittstelle, die erm\u00f6glicht, dass Erkennungseinrichtungen einige ATSVR-Funktionen bei direkter Sicht auf Fahrzeuge ausf\u00fchren k\u00f6nnen. SR-Systeme erm\u00f6glichen es, dass das Personal von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in einem bestimmten Land Aktionen in Bezug auf Fahrzeuge ausf\u00fchren kann, die sich in der unmittelbaren N\u00e4he befinden. Derartige Aktionen k\u00f6nnen die Identifikation von Fahrzeugdaten oder die Einflussnahme auf das Fahrzeug aus der Ferne umfassen. Parallel zu ISO\/TC 204\/WG 4 werden vom CEN\/TC 278\/WG 12 Normen zur automatischen Fahrzeugidentifikation (AVI) und automatischen Ger\u00e4te-Erkennung (AEI) erarbeitet. Diese ATSVR-Spezifikation l\u00e4sst diese Normen unber\u00fchrt und soll keine Parameter f\u00fcr zuk\u00fcnftige AVI-\/AEI-Normen festlegen. DSRC- und AVI-Normen werden als Basistechnologiebl\u00f6cke f\u00fcr Arten von Nahbereichs-ATSVR betrachtet. Dieser Teil von CEN\/TS 15213 beschreibt die Struktur, Bitanordnungen, Zahlendarstellung und Codierung von Mitteilungselementen, die \u00fcblicherweise als Daten \u00fcbertragen werden. Es besteht nicht die Anforderung, die Mitteilungen m\u00f6glichst kurz oder effektiv zu halten. Es wird jedoch Wert darauf gelegt, sie so deutlich und eindeutig wie m\u00f6glich zu gestalten. In der Nahbereichskommunikation, wo nur sehr wenig Zeit zum Transfer von Daten zwischen vorbeifahrenden Fahrzeugen und Erkennungseinrichtungen zur Verf\u00fcgung steht, kann nur eine Teilgruppe der in diesem Dokument beschriebenen Mitteilungselemente \u00fcbertragen werden. Daher sind die Datenl\u00e4ngen in diesen F\u00e4llen auf ein absolutes Mindestma\u00df beschr\u00e4nkt. Datenelemente wie Zeit, Daten oder geographische Koordinaten brauchen nicht \u00fcbertragen zu werden, da das ATSVR aus verschiedenen Elementen besteht, die \u00fcber verschiedene Schnittstellen nach Standardprozeduren und -protokollen kommunizieren und interagieren, um das Wiederfinden gestohlener Fahrzeuge zu erm\u00f6glichen. Diese Prozesse k\u00f6nnen einen Menschen als Bediener umfassen. ATSVR-Elemente umfassen die fahrzeugseitig installierte Einrichtung (OBE), eine Reihe von Erkennungseinrichtungen sowie ein oder mehrere Systembetriebszentren. Ein oder mehrere unterst\u00fctzende Infrastrukturnetze stellen Kommunikationsm\u00f6glichkeiten zur Unterst\u00fctzung des ATSVR bereit. Die Ortungsfunktion des ATSVR kann au\u00dferdem eine oder mehrere unterst\u00fctzende Positionsreferenzquellen umfassen. Einige Nahbereichsger\u00e4te k\u00f6nnen durch Weitbereichskommunikation ausgel\u00f6st werden bzw. diese nutzen oder umgekehrt. Einige Schnittstellen liegen nicht innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Technischen Spezifikation. Dazu geh\u00f6ren Schnittstellen mit Sensoren, Stellgliedern und menschlichen Bedienern, mit Positionsreferenzquellen, z. B. GPS, interne Schnittstellen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden usw. Erkennungseinrichtungen ist die Zeit "bekannt"; ortsfesten Ger\u00e4ten sind ihre Koordinaten "bekannt" usw. Beim Senden eines vollst\u00e4ndigen Datensatzes an ATSVR-Systembetriebszentren oder Strafverfolgungsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen die Erkennungseinrichtungen diese Datenelemente mit den vom Fahrzeug empfangen Daten verketten, wie in anderen Teilen dieser Technischen Spezifikation beschrieben. Wo m\u00f6glich, wurden innerhalb dieser Technischen Spezifikation die gleichen Spezifikationen, Datenstrukturen, Inhalte und Definitionen verwendet. Mit dieser Technischen Spezifikation sollen nicht die Anforderungen oder Aktionen der verschiedenen menschlichen Elemente des ATSVR definiert werden, sondern die Interaktionen und Schnittstellen aufgezeigt werden, die zwischen den Ger\u00e4ten und menschlichen Elementen innerhalb des Systems vorhanden sind.*Inhaltsverzeichnis<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Intelligente Transportsysteme – Systeme f\u00fcr das Wiederfinden gestohlener Fahrzeuge – Teil 3: Schnittstellen- und Systemanforderungen f\u00fcr Nahbereichskommunikationssysteme<\/b><\/p>\n\n\n\n\n
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