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DIN EN 16230-2:2017 Edition

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Freizeitkarts – Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für Kartbahnen

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DIN 2017-04 32
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Diese Europäische Norm gilt für Kartbahnen nach 3.1 und betrifft Karts, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen sind. Diese Europäische Norm gilt: ausschließlich für den Betrieb von Freizeitkarts; für den Betrieb von Karts, die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden, einschließlich Flüssiggas (LPG) Verbrennungsmotoren; für den Betrieb von dauerhaft oder zeitweise auf Strecken in Hallen und im Freien verwendeten Karts; für die Nutzung von Karts auf beaufsichtigten Strecken, die für das Freizeit-Kartfahren ausgelegt sind und einen festen Untergrund besitzen (wie z. B. Asphalt, Beton, Holz und Stahl). Dieser Teil 2 berücksichtigt nicht die Benutzung von Karts auf Eis oder Schnee. Diese Europäische Norm gilt nicht für: den Betrieb von Karts für Wettbewerbe unter der Verantwortung und Durchführung der Commission Internationale de Karting (CIK), die von der FIA (Automobil-Weltverband, fr: Fédération Internationale de lAutomobile) und/oder vom ASN (ein nationaler Automobilclub oder einer anderen nationalen Einrichtung, die von der FIA als alleiniger Inhaber der Sport-Autorität eines Landes anerkannt ist) organisiert werden und deren Verantwortung unterliegen, wobei durch die Erteilung von Genehmigungen durch einen ASN oder eines seiner angeschlossenen Mitglieder, wie im Internationalen Sportgesetz festgelegt, die Einhaltung der Sicherheits-, Sport-, Disziplinar- und Technikregeln der CIK-FIA und/oder ASN sichergestellt werden; den Betrieb von Karts, die ausschließlich zu Wettkampfzwecken bestimmt sind und Spielzeugkarts; den Betrieb von Geländekarts; den Betrieb von Karts mit zwei oder mehr Sitzen; den Betrieb von Karts, die auf Strecken verwendet werden, die vorstehend nicht genannt werden (wie etwa Schlamm, Erde); den Betrieb von Karts, die in Freizeitparks verwendet werden. Anforderungen in Bezug auf Gefährdungen durch den Elektroantrieb sind in der vorliegenden Europäischen Norm nicht berücksichtigt. Sofern andere als die Gefahren von Elektrizität die Betriebsnormen diktieren, gelten sie hier für elektrische Karts. Die vorliegende Europäische Norm legt geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Risiken fest, die sich während des Betriebs und der Wartung der Karts, wenn sie nach den Herstellerangaben durchgeführt werden, aus signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen ergeben (siehe Abschnitt 6). Dieses Dokument ist der Teil 2, der die Gestaltung und den Betrieb der Strecken behandelt, auf den im Anwendungsbereich von Teil 1 verwiesen wurde. Dieses Dokument gibt Anleitungen für Streckenbetreiber in Bezug auf den sicheren Betrieb von Kartbahnen. Weder enthebt es die Kartfahrer der Verantwortung für ihre eigene Sicherheit, noch geht es über den obersten Grundsatz hinaus, dass Motorsport aufgrund seiner Natur gefährlich sein kann.*Inhaltsverzeichnis

DIN EN 16230-2
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